Trinkwassernotbrunnen
Wasserversorgung in Extremsituationen
Die ursprünglich für den Verteidigungsfall konzipierte Trinkwassernotversorgung des Bundes nach dem Wassersicherstellungsgesetz kann auch bei anderen denkbaren Ausfällen in der öffentlichen Wasserversorgung zum Einsatz kommen.
Die Versorgung mit hygienisch unbedenklichem Trinkwasser ist für den Menschen lebensnotwendig. In den entwickelten Versorgungsstrukturen ist die Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch in ausreichender Menge und Güte zur Selbstverständlichkeit geworden. Deutschland hat als ein überwiegend wasserreiches Land einen Notstand in der Trinkwasserversorgung kaum zu befürchten. Wurden in der Vergangenheit vor allem kriegerische Auseinandersetzungen als mögliche Ursache für einen großflächigen Ausfall der Wasserversorgung gesehen, so stehen heute neue Gefährdungen durch Extremereignisse im Vordergrund.
Grundsätzlich bestehen gewisse Risiken bei Extremsituationen, die zum Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung führen könnten. Außergewöhnliche Ereignisse, wie Naturkatastrophen unterschiedlichster Art, z.B. Hochwasser, Erdbeben oder extreme Trockenperioden, können die öffentliche Wasserversorgung in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen oder so stark stören, dass sie abgeschaltet werden muss oder gar von selbst ausfällt.
Quelle: BBK
Trinkwassernotbrunnen in Flensburg
Im Januar 1980 befanden sich noch 22 Notbrunnen im Stadtgebiet Flensburg. Heute sind es noch knapp 15.
Für die Wartung der Brunnen wurde das THW Flensburg beauftragt. In regelmäßigen Abständen werden diese durch die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung (FGr N) auf Funktion überprüft und gewartet. Dies beinhaltet unter anderem eine 30-minütige Spülung der Leitungen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird der MLW Notbrunnen von der Stadt Flensburg finanziert.