Möglichkeiten zur Anforderung des Technischen Hilfswerks

Als Bundesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat eröffnen sich diverse Anforderungsmöglichkeiten.

Auf dieser Seite können, aufgeschlüsselt nach den potentiellen Anforderern, zielgerichtet Informationen abgerufen werden.

Hier finden Sie unseren örtlichen Zuständigkeitsbereich!

Zuständigkeitsbereich THW Flensburg

Wir sind zuständig für folgende Städte, Ämter und Gemeinden:

- Stadt Flensburg

- Stadt Glücksburg (Ostsee)

- Gemeinde Handewitt

- Gemeinde Harrislee

- Amt Eggebek
(nur Gemeinden Eggebek, Jerrishoe, Wanderup)

- Amt Hürup
(nur Gemeinden Freienwill, Hürup)

- Amt Langballig
(nur Gemeinde Wees)

- Amt Oeversee
(nur Gemeinden Oeversee und Tarp)

- Amt Schafflund

Der Zuständigkeitsbereich umfasst somit gut 157.000 Einwohnerinnen und Einwohner zzgl. Tourismus und Reiseverkehr.