Anforderung durch die Polizei
Sowohl die Bundespolizei als auch die Landespolizei kann das THW anfordern.
Hierfür lässt der Einsatzleiter zunächst immer erst die Melderschleife "THW Flensburg Fachberater" auslösen.
Die Auslösung kann über die Leitstellen der Polizeien (z.B. Nordwind) beantragt werden. Die zuständige Polizeileitstelle wendet sich dann an den kommunalen Teil der KRLS Nord in Harrislee.
Um die örtliche Zuständigkeit des THW Flensburg zu ermitteln:
HIER finden Sie eine Übersichtskarte!
Innerhalb von maximal 10 Minuten meldet sich der diensthabende Fachberater zunächst per Telefon bei der KRLS Nord, die den Fachberater auch direkt zur Einsatzleitung vor Ort oder zur Polizeileitstelle telefonisch weiterleiten kann.
Das weitere Vorgehen wird telefonisch besprochen, der Fachberater THW lässt im Anschluss (wenn notwendig) eigenständig die benötigten Einheiten alarmieren.
Bei Bedarf kann der Fachberater die anfordernde Dienstelle oder auch direkt den Einsatzort anfahren.
Zum Schutz sensibler Daten ist die Alarmschleife des Fachberaters vollständig verschlüsselt, der Zugriff durch Dritte auf die Informationen kann somit ausgeschlossen werden.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk kann zudem selbstverständlich auch im Rahmen der Amtshilfe angefordert werden.
Kostenabrechnung des THW
Seit dem 01. Mai 2020 verzichtet das Technische Hilfswerk auf die Kostenerstattung, wenn dadurch die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden belastet würden. Somit wird auch die Polizei gem. §6 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG) im Regelfall keine Rechnung erhalten.
Das THW kann jedoch sein Erstattungsansprüche gegenüber einem oder einer Dritten geltend machen (Verursacher bzw. Begünstigter).