Flensburg/Elze,

Neuer GKW für das THW Flensburg

Das lange Warten hat ein Ende: der Ortsverband freut sich über ein neues Flaggschiff
Bild: BOS-Inside.de

Petra Nicolaisen, MdB übergibt symbolisch die Fahrzeugpapiere an den Ortsbeauftragten Matthias Scherff. Bild: BOS-Inside.de

In seinem 30. Dienstjahr dürfen wir den alten Gerätekraftwagen (GKW) der Bergungsgruppe endlich in den wohlverdienten Ruhestand schicken!

Abgelöst wurde der Iveco von 1991 am Freitag, den 12. März 2021: zwei Helfer des Ortsverbandes holten einen fabrikneuen GKW bei der Firma Freytag Karosseriebau in Elze ab. Nach einer coronabedingt kurzen Einweisung vor Ort in Niedersachsen ging es direkt auf die gut 350 km lange Rückreise in den hohen Norden.

Am Samstag erfolgte die offizielle Übergabe des Fahrzeuges an den Ortsverband. Die Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen übergab das Fahrzeug an den Ortsbeauftragten. Frau Nicolaisen hat sich in den letzten Jahren vor allem als Mitglied des Innenausschusses im Bundestag für die bessere Ausstattung des THW eingesetzt. Davon profitieren nicht nur die Ortsverbände in ihrem Wahlkreis 1, denn die Förderungen des THW durch massive Erhöhung der Haushaltsmittel kommen der gesamten Behörde zu Gute. Auch das aktuelle Konjunkturpaket, aus dem das THW einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung gestellt bekommt, ist ein tolles Zeichen für das Ehrenamt.

Ganz besonders am Fahrzeug: der neue GKW ist der Letzte dieser Baureihe! Vor Ort in Elze ließ es sich der Firmeninhaber nicht nehmen, dieses besondere Fahrzeug selbst auszuhändigen.

Bis zur finalen Indienststellung sind aber noch einige technische Dienstabende notwendig. Dies liegt zum einen daran, dass neue Fahrzeuge im THW standardmäßig ohne fachgruppenspezifische Beladung ausgeliefert werden. Die Helfer:innen werden nach und nach das Gerät vom alten Fahrzeug in das Neue umladen. Außerdem müssen alle Fahrer:innen umfangreich auf die hochmoderne Technik geschult und unterwiesen werden.

Fahrzeugdaten / Technische Daten
Hersteller Fahrgestell:MAN
Typ:TGM 18.290 4x4 BB
Motorleistung:213 kW bei 2.300 1/min = 290 PS
Hubraum:6.871 cm³
Höchstgeschwindigkeit:100 km/h
zulässiges Gesamtgewicht:16.000 kg
Leergewicht:9.830 kg
Anhängelast gebremst:24.000 kg
Länge / Breite / Höhe (in mm)8.100 / 2.550 / 3.280
Aufbauhersteller:Freytag Karosseriebau GmbH & Co. KG, Elze (NI)
SeilwindeHPC, Zugkraft: vorne 50 kN; hinten 100 kN
Baujahr:2021
Besatzung:1:8
Dislozierung:1. Technischer Zug / Bergungsgruppe

Funkrufname:

Heros Flensburg 22/51
Sondersignalanlage
  • 1 FG Hänsch DBS 5000 Dachbalken
  • 2 Frontblitzer Standby L52 blau
  • 2 Druckkammerlautsprecher
  • 1 FG Hänsch Comet S Kennleuchte am Heck
  • 4 Heckblitzer Standby L52 orange als Heckwarneinrichtung

Beschreibung von der THW-Leitung (www.thw.de):

Der Gerätekraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung. Ferner ist er selbst Arbeitsgerät durch seine technischen Möglichkeiten (z.B. durch die Seilwinde 5 t bzw. 10 t Zugkraft). Disloziert ist das Fahrzeug in der Bergungsgruppe des 1. Technischen Zuges.

Einzelne Verwendungsmöglichkeiten:

1. Transportfahrzeug

  • Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung.
  • Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe sowie von einsatzbedingter Zusatzbeladung bzw. Sonderausstattung.
  • Arbeitsplatz / Befehlsstelle der Zugführung (bei anderweitiger Nutzung des MTW)

2. Arbeitsgerät

  • durch im Fahrgestell eingebaute, hydraulische Seilwinde mit 5 t bzw. 10 t Zugkraft
  • durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen
  • Sprechfunkstelle mit fest eingebautem Funkgerät (4 m-Band)

3. Zugfahrzeug

  • für Anhänger bis ca. 18 t zGG

Vielen Dank an BOS-Inside.de für die Bilder! 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







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